VlaeHub

Richtlinien, Grenzen & Ausnahmen

Diese Seite beschreibt die wichtigsten Regeln, Grenzen und Ausnahmen im Schweizer Strassenverkehr. Die Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Grenzen & Ausnahmen (≥8 Punkte)

  1. 1. Vignette nicht übertragbar: Die Vignette ist an das Fahrzeug gebunden. Bei Fahrzeugwechsel muss eine neue Vignette gekauft werden.
  2. 2. Beschädigte Vignette ungültig: Eine beschädigte, entfernte oder überklebte Vignette gilt als ungültig. Busse: CHF 200.
  3. 3. Keine Rückerstattung: Bereits gekaufte Vignetten werden nicht zurückerstattet, auch bei Fahrzeugverkauf oder Unfall.
  4. 4. Ausnahme Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind von der Vignettenpflicht befreit.
  5. 5. Ausnahme Diplomatische Fahrzeuge: Fahrzeuge mit CD-Kennzeichen sind befreit.
  6. 6. Ausnahme Militärfahrzeuge: Schweizer Militärfahrzeuge im Dienst sind befreit.
  7. 7. Grenzgebiet: Kurze Strecken auf Nationalstrassen nahe der Grenze sind nicht von der Vignettenpflicht ausgenommen.
  8. 8. Temporäre Signale: Temporäre Geschwindigkeitssignale haben Vorrang vor den allgemeinen Limiten. Radar-Kontrollen sind häufig.
  9. 9. Winterreifenpflicht: Keine gesetzliche Pflicht, aber bei Schneeglätte ohne Winterreifen droht Busse wegen Behinderung des Verkehrs.
  10. 10. Tunnel-Spezialregeln: Im Gotthard-Strassentunnel gilt 80 km/h, Mindestabstand 150 m, Überholverbot.

Ablauf: Was tun bei einer Kontrolle?

  1. 1Fahrzeug sicher und vollständig an den Strassenrand fahren.
  2. 2Motor abstellen, Warnblinker einschalten.
  3. 3Führerausweis, Fahrzeugausweis und Grüne Karte bereithalten.
  4. 4Ruhig und kooperativ mit den Beamten kommunizieren.
  5. 5Busse vor Ort bezahlen (falls möglich) oder Zahlungsfrist notieren.
  6. 6Quittung aufbewahren.
  7. 7Bei Einspruch: Innerhalb der angegebenen Frist schriftlich beim zuständigen Gericht einlegen.
  8. 8Bei Unsicherheiten: Rechtsbeistand konsultieren (kein Angebot von VlaeHub).

Beschwerden & Einsprüche

Bei Bussen oder Strafbefehlen haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben. Beachten Sie folgende Punkte:

  • Einspruchsfrist: In der Regel 10 Tage ab Zustellung des Strafbefehls.
  • Zuständige Behörde: Das auf dem Strafbefehl angegebene Gericht oder die Staatsanwaltschaft.
  • Angaben im Einspruch: Name, Adresse, Aktenzeichen, Datum des Vorfalls, Begründung.
  • Einspruch per Post: Eingeschrieben senden für Nachweis.
  • Keine Rechtsberatung: VlaeHub bietet keine Rechtsberatung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder den TCS.